AGB
Die Weinkapitäne OHG
§1 Allgemeines
(1) Sämtliche Verkäufe unterliegen den nachfolgenden Bedingungen. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages und gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch in Zukunft für alle weiteren Geschäfte und Verträge. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(2) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen und Nebenabreden haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von uns maßgebend.
§2 Angebote und Vertragsschluss, Schriftform
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Jahrgangsänderungen vorbehalten.
(2) Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich und werden, soweit eine anderweitige schriftliche Bestätigung durch uns nicht erfolgt, durch die die Lieferung betreffende Rechnung/Auftragsbestätigung angenommen.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden abzugeben sind, insbesondere Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadenersatz, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise Ex Works Groothoffgasse 4 und enthalten die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden „Grüner Punkt“Gebühren, Zölle und Verbrauchsteuern ohne Mehrwertsteuer. Die Leistung / Lieferung der Weinkapitäne OHG ist gemäß §19 UstG von der Umsatzsteuer befreit.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes bei uns an.
(3) Zahlungen sind nur an uns direkt zu leisten.
§4 Gefahrenübergang
(1) Soweit nicht anders vereinbart verkaufen wir unsere Waren grundsätzlich Ex Works Groothoffgasse 4, 22303 Hamburg. Somit akzeptiert der Käufer jeglichen Gefahrenübergang auf Ihn Ex Works Groothoffgasse 4, 22303 Hamburg.
§5 Mängelhaftung
(1) Die gelieferte Kaufsache ist gemäß § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Soweit ein Mangel an der Kaufsache vorliegt, können wir den Mangel zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis zahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom Kunden für die Nacherfüllung gesetzte Frist erfolglos verstrichen bzw. ist die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen bei einem unerheblichen Mangel.
(3) Ersatz für Flaschenweine mit Korkgeschmack kann nicht beansprucht werden, Ausscheidungen von Kristallen oder Trübstoffen sind kein Mangel. Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen.
(4) Wir haften auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – vorbehaltlich der Regelungen unter nachfolgend Absatz 5 – ausgeschlossen.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Haftungsbeschränkungen greifen ebenfalls nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
§6 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 Absätze 4 und 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche und auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§7 Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachund Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Übergabe. Diese
Verjährungsfrist gilt auch für konkurrierende gesetzliche Ansprüche.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht gleich die Erklärung des Rücktritts, wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht, dürfen wir vorstehende Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Regelungen entbehrlich ist. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
§9 Hinweis aufgrund des Datenschutzgesetzes
Die im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden anfallenden Daten werden Gespeichert.
§10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort
(3) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist unser Sitz; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(4) Bei Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame bzw. undurchführbare Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Interesse an der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für Lücken im Rahmen der Geschäftsbedingungen.